Augenheilkunde
Die augenheilkundige Untersuchung ist notwendig für die Diagnose von Augenleiden, die durch Schaden am Auge und oder Schaden eines der Körpersysteme entstanden sind. Die Kontrolle beinhaltet eine neurologische Untersuchung zur Kontrolle der Unversehrtheit der verantwortlichen Nerven, direkte und indirekte Augenspiegelung, Fluorescein-Test, Tränenproduktionstest.

Des Weiteren können in unserer Praxis chirurgische Eingriffe am Auge durchgeführt werden, z.B. im Falle von Entropium, Ektropium, Blepharophimose, Gerstenkorn, Tumor, Dystichiasis, ektopische Wimpern etc. Außerdem behandeln wir auch bei Meibomdrüsenvorfall (wobei die Drüse eingearbeitet und nicht entfernt wird, da eine Entfernung zu trockenen Augen führt!) und führen Bindehautoperationen und Hornhautabschabungen durch.



